AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Herz Retreat, Ascan Heinrich Hertz, Frotheimer Weg 112, 32339 Espelkamp (nachfolgend „Coach“ genannt) gelten für alle Verträge über die Buchung und Durchführung von Herz Retreats, die ein:e Teilnehmer:in (nachfolgend auch „auftraggebende Person“ ) mit dem Coach abschließt. Sie gelten für die Buchung und die Durchführung von Retreats unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

2. Die Angebote des Coaches richten sich an Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher:innen) genauso, wie an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB (jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und/oder Führungskräfte. Der Coach wird zur Feststellung der etwaigen Eigenschaft der auftraggebenden Person gegebenenfalls weitere Informationen anfordern.

3. Von diesen Bedingungen abweichende AGB, die durch die auftraggebende Person verwendet werden, erkennt der Coach – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

4. Der Coach ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Auftraggebende werden hierüber per E-Mail benachrichtigt. Wenn die auftraggebende Person nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die auf der Homepage oder in den Broschüren vorgestellten Retreats stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots bezüglich der Teilnahme an einem Retreat (Anmeldung) durch die auftraggebende Person. Die Anmeldung hat unter Angabe von Vor- und Zunamen und weiterer Kontaktdaten der auftraggebenden Person, ihrer Firma, ihrer Funktion und Abteilung im Unternehmen sowie der Rechnungsanschrift zu erfolgen. Sämtliche Anmeldungen sind verbindlich, sobald sie online, per E-Mail, per Fax oder Post bei dem Coach eingegangen sind. Der Coach kann das Angebot innerhalb von drei Werktagen per Post, per E-Mail oder per Fax annehmen. Erst mit der Annahme durch den Coach kommt ein Vertrag zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die auftraggebende Person erhält von dem Coach im Zuge der Annahme eine Buchungsbestätigung sowie rechtzeitig vor Retreatbeginn detaillierte Informationen zu Veranstaltungszeit und -ort.

2. Der Umfang der vom Coach zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats und all den Leistungen, die in der Retreatbeschreibung/ Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.

3. Die Bestellung von maßgeschneiderten Seminaren/Programmen sowie von anderen Beratungsleistungen haben  außerhalb des Online- Bestellformulars zu erfolgen.

4.  Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Die auftraggebende Person hat sicherzustellen, dass die von ihr zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von dem Coach versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat die auftraggebende Person bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle von dem Coach oder mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die von dem Coach angegebenen Preise für Herz Retreats gelten pro Teilnehmer:in und beinhalten grundsätzlich die Retreatdurchführung, etwaige Retreat-Unterlagen, Mittagessen inkl. Getränken, zwei Kaffeepausen und bereitgestellte Seminargetränke pro Veranstaltungstag. Ausnahmen und Abweichungen werden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gesondert gekennzeichnet. Preise für individuell vereinbarte Veranstaltungen werden entsprechend individuell vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer.

2. Sofern keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, erfolgt die Rechnungsstellung an die auftraggebende Person durch den Coach grundsätzlich 14 Tage nach Vertragsannahme für die erste Hälfte des Retreatpreises und 14 Tage vor Retreatbeginn. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Coach nach vorheriger Mahnung in Textform vom Retreatvertrag zurücktreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall abzüglich einer pauschalierten Rücktrittsgebühr von  15% des Retreatpreises erstattet bzw. es wird die pauschalierte Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt. Dem Coach ist es unbenommen, einen weitergehender Schaden geltend zu machen bzw.

3. Die Vergütung für reine Coachingleistungen beträgt Euro 300,-  pro Einzelsitzung (60 min) und ist nach jeder Sitzung bzw. nach dem vereinbarten Zeitintervall fällig.

4. Die Rechnung kann per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.

4. Tagungsräume / Hotelreservierungen/An-und Abreise

1. Sämtliche Veranstaltungen finden entweder in geeigneten Hotels des jeweils angegebenen Veranstaltungsortes statt. Der Coach ist lediglich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats, ist jedoch kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

2. Der Coach hat im Retreathotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert. Die Zimmerreservierungen wie auch die Organisation der An- und Abreise müssen die Teilnehmer:innen selbst auf eigene Rechnung vornehmen.
An den jeweiligen Beherbergungs- und Transportverträgen ist der Coach nicht beteiligt. Die Kosten für Übernachtung/Frühstück haben die Teilnehmer:innen am Abreisetag direkt im Hotel zu begleichen. Das Vorgehen für individuell vereinbarte Veranstaltungen wird individuell festgelegt.

3. Für Stornierungen oder Umbuchungen der An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich.

5. Rechte und Pflichten der auftraggebenden Person

1. Die auftraggebende Person ist verpflichtet ihre/seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sie verpflichtet sich, Änderungen ihrer/seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

2. Der/die Teilnehmer:in hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für Anreise zur Unterkunft und die Buchung der Unterkunft.

3. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus (keine akuten Krankheiten oder Verletzungen). Wenn sich der/die Teilnehmer:in in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist sie/er angehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen. Jede/r Teilnehmer:in ist selbst für ihren/seinen Gesundheitszustand sowie für die Fortführung seiner medizinischen Versorgung verantwortlich. Eine Prüfung der körperlichen und gesundheitlichen Eignung des Seminarteilnehmer durch den Coach erfolgt nicht. Der Coach leistet keine gesundheitliche Beratung und übt auch keine gesundheitliche Aufsicht aus. Er erbringt sowohl während des Retreats als auch während eines etwaigen individuellen Coachings keine medizinische oder psychotherapeutische Heilbehandlung und übt keine Heilkunde aus (§ 1 HeilPrG).

4. Die Teilnehmerin/ Der Teilnehmer ist angehalten, den Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr;  geeignete Unfall‑/Kranken‑ Reiserücktritt- und Haftpflicht­versicherungen werden empfohlen.

5. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin oder des Teilnehmers auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson, etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrenden für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch von Lehrpersonen berechtigt den Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

6. Stornierung/Umbuchung durch die auftraggebende Person

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann die auftraggebende Person ihre Anmeldung für ein Retreat bis zu 60 Tage vor dem Retreatbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 Euro stornieren. Bei einer Stornierung des Retreats 59-30 Tage vor Retreatbeginn beträgt die Rückerstattung 70 % der Anzahlung bzw. sind vom Klienten 15% der Retreatkosten zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als 29-10 Tage vor Beginn des Retreats wird die Anzahlung nicht erstattet bzw. ist der halbe Retreatpreis zu zahlen. Bei einer Stornierung 9 Tage vor Retreatbeginn sind 65% des Retreatpreises zu zahlen Die Umbuchung auf eine Ersatzperson ist bis 1 Tage vor Beginn kostenfrei möglich, wenn diese die Teilnahme­voraussetzungen erfüllt. Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der auftraggebenden Person steht es jedoch frei, einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. Ist die auftraggebende Person Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

2. Stornierungen müssen dem Coach in Textform oder per fax mitgeteilt werden.

3. Die auftraggebende Person für Retreats kann den gebuchten Veranstaltungstermin – je nach Verfügbarkeit – bis 30 Tage vor Beginn auf einen anderen Retreat-Termin oder eine andere Veranstaltung umbuchen. Die Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen und ist nur einmalig möglich.

4. Für Umbuchungen erhebt der Coach eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR zzgl. MwSt.

5. Stornierungsfristen und Umbuchungsmodalitäten für individuell vereinbarte Veranstaltungen werden entsprechend individuell vereinbart.

6. Für die Stornierung von Hotel und Reise gelten die für die Unterkunft und Verpflegung des jeweiligen Veranstaltungsortes (z. B. Hotel) und des Transportunternehmens geltenden Stornierungsbedingungen und sind von dem/der Teilnehmer:in direkt zu prüfen und einzuhalten. Gleiches gilt gegebenenfalls für die selbst organisierte An- und Abreise.

7. Absage von Veranstaltungen

1. Der Coach behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall der Referent:innen oder aus anderen Gründen zu verschieben, abzusagen oder zu verkürzen. Sollten die im Programm aufgeführten Referent:innen aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein, behält sich der Coach den Einsatz gleichwertiger Referent:innen vor.

2. Im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten auf Grund von höherer Gewalt, ist der Coach berechtigt, die geschuldeten Leistungen zu einem neu zu benennenden Termin nachzuholen bzw. Fachtrainer:innen mit der Erfüllung zu beauftragen. Der Coach verpflichtet sich, das eingetretene Leistungshindernis der auftraggebende Person unverzüglich anzuzeigen.

3. Bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl von 5  oder bei höherer Gewalt kann der Coach bis ….. Tage vor Beginn des Retreats absagen; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

8. Eigenwerbung und Erwähnungsrecht, Bild- und Tonaufnahmen

1. Die auftraggebende Person erteilt dem Coach die Erlaubnis, die Geschäftsbeziehung in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Coach dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu der auftraggebenden Person zu werben.

2. Der Coach behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während der Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an KooperationspartnerInnen (Lehrpersonal, Retreathotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

3. Die auftraggebende Person erklärt hiermit ihr/sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person.

4. Die auftraggebende Person kann das Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

9. Haftungsbegrenzung

1. Der Coach haftet gegenüber der auftraggebenden Person aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

2. Der Coach haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Verletzt der Coach fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Coach nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die auftraggebende Person regelmäßig vertrauen darf.

4. Im Übrigen ist eine Haftung des Coaches ausgeschlossen.

5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Coaches für Erfüllungsgehilf:innen und gesetzliche Vertreter:innen.

6. Das Coaching/das Retreat ersetzt keine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung. Der/die Teilnehmer:in versichert, dass er/sie gesundheitlich in der Lage ist, am Retreat bzw. am Coaching teilzunehmen und ggf. bestehende körperliche oder psychische Einschränkungen zu Beginn mitzuteilen.

7. Sofern im Rahmen des Coachingprozesses oder des Retreats ergänzende Angebote durch Dritte (z. B. Yoga-, Pilates-, Atem- oder Bewegungstrainer) in Anspruch genommen werden, erfolgt dies auf eigene Verantwortung des/der Klienten/in. Der Coach haftet nicht für Inhalte, Methoden, Verletzungen oder andere Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Angeboten Dritter entstehen.

10. Verschwiegenheit

1. Der Coach verpflichtet sich, alle im Rahmen des Coachings erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, der/die Klient/in entbindet ihn ausdrücklich von dieser Pflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht (z. B. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung).

2. Die auftraggebende Person verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen – natürlich auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus – strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die auftraggebende Person ist von der Geheimhaltungspflicht entbunden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Skripten, Flipchart-Protokolle und andere Informationen dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der/die auftraggebende Person  Unternehmer:in im Sinne des § 14 BGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien für sämtliche Streitigkeiten den Sitz des Coaches als Gerichtsstand (Landgerichtsbezirk Bielefeld). Für Verbraucher:Innen gilt § 29 ZPO.

12. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

13. Verpflichtung für Streitbeilegungsverfahren

Der Coach wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist auch nicht dazu verpflichtet.

 

14. Widerrufsrecht  und - folgen

1. Die auftraggebende Person hat das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die auftraggebende Person an den Coach, Herz Retreat, Frotheimer Weg 112, 32339 Espelkamp, ascan.hertz@hertz-consulting.de; Fax 0772-9395446  mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist ausüben.

2. Wenn die auftraggebende Person diesen Vertrag widerrufen hat, hat der Coach alle geleisteten Zahlungen für das Herz-Retreat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Zugangs des Widerrufs zu erstatten. Für die Rückzahlung verwendet der Coach dasselbe Zahlungsmittel, das die auftraggebende Person verwendet hat, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

Espelkamp im Juni 2025